Schneeräumen ist Pflicht des Hausbesitzers

Wenn die ersten Schneeflocken den Winter ankündigen, dann ist das Blitzen in den Augen der Kinder kaum zu übersehen. Sie freuen sich auf Schneeballschlachten, Schneemannbauen und vieles dergleichen mehr.

Was insofern des einen Freud ist, ist - so sagt das bekannte Sprichwort - des anderen Leid. Denn längst nicht jeder wird sich über Schnee und Eis so freuen können wie Kinder. Man denke nur an die Autofahrer, die bei Schnee deutlich länger unterwegs zu ihrer Arbeitsstelle sind; von den Gefahren, die der Schnee im Straßenverkehr mit sich bringt, einmal ganz abgesehen.

Man denke aber auch an die vielen Mieter und Hausbesitzer. Ihnen droht angesichts des morgendlich einsetzenden Schneefalls ein erhöhter Adrenalinschub. Denn was für die städtische Straßenreinigung eine Selbstverständlichkeit ist, ist für Sie als Hausbesitzer einfach eine lästige Pflicht: Es muss der Gehweg von Schnee und Eis geräumt werden. Und das kann je nach Länge des Weges schon mal ein gutes Stündchen dauern. Denn es ist nicht nur der öffentliche Weg vor dem Haus, den Sie von Schnee räumen müssen.

Auch der Zugang vom Haus zum Gehweg ist freizuschaufeln. Und wenn es ganz dicke kommt, dann müssen Sie auch noch den Weg vom Haus zur Garage freigeräumen. Quelle: https://www.elektroprofi-im-netz.de/schneefraesen-test/

Ohne Mietvertrag haben Mieter keine Schneeräumpflicht

Dabei genügt es nicht, einfach nur Salz zu streuen, damit die weiße Pracht schnell wegtaut und der Rücken des Betreffenden möglichst geschont wird. Der Schnee muss - so sehen es die Vorschriften vor - in einer Breite von 1,50 m bis 2,00 m freigeräumt werden. Etwas weniger Freiraum darf die Stecke vom Mülleimer bis zur Straße betragen, aber immer noch soviel, dass die Müllbehälter problemlos dorthin gefahren werden können.

Und weil es ja durchaus sein kann, dass der Schnee nicht nur über Nacht fällt sondern auch am Tag erheblichen Ärger verursachen kann, sind auch während des Tages die entsprechenden Wege von Schnee und Eis zu befreien. Die Zeitspanne, in der Sie dies zu tun haben, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich; sie beträgt jedoch in der Regel die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr während der Woche. Am Wochenende und an Feiertagen dürfen Sie ein bis zwei Stunden später mit dem Schneeräumen beginnen. Aber auch dann gilt während des Tages: Fällt Schnee bzw. wird es glatt, muss umgehend geräumt werden.

  • Allerdings gibt es Hoffnung für Mieter. Denn wer ein Haus oder eine Wohnung zur Miete bewohnt, ist nicht automatisch verpflichtet, die Zuwegungen von Eis und Schnee zu räumen.
  • Die Pflicht des Schneeräumens trifft zunächst einmal ausschließlich den Besitzer des Hauses bzw. der Wohnung. Erst wenn dieser durch eine Klausel im Mietvertrag bzw. durch gemeinschaftlichen Beschluss in der Eigentümerversammlung diese seine Verpflichtung an Sie als Mieter ausdrücklich delegiert, dann sind Sie in der Pflicht, die beschriebenen Aufgaben im entsprechenden Umfang auszuführen.

Tun Sie dies nicht und es kommt ein Mitbewohner des Hauses oder gar ein Passant zu schaden, dann haften Sie als Mieter mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Es ist allerdings unzulässig, wenn in Haus mit mehreren Parteien ausschließlich Sie die Verpflichtung zum Schneeräumen haben und die anderen Mietparteien nicht.

Vorsicht vor Streusalz auf privatem Grund und Boden

Dagegen vorzugehen, lohnt sich in jedem Fall. Im Übrigen ist es auch Sache Ihres Vermieters, Ihnen entsprechendes Räumgerät zur Verfügung zu stellen. Das muss nicht gleich eine Schneefräse sein; aber Schneeschieber und Besen gehören zur Ausstattung ebenso dazu wie entsprechendes Streugut.
Wobei beim Thema Streugut etwas Besonderes zu beachten ist.

Natürlich verwenden die städtischen Schneeräumdienste Streusalz, damit möglichst schnell die Straßen und öffentlichen Wege von Schnee und Eis befreit werden können. Für Sie als Privatperson ist das Verwenden von Streusalz auf dem privaten Gehweg jedoch verboten. Das ändert auch dann nichts daran, dass Ihnen in den allermeisten Baumärkten Streusalz zum Kauf angeboten wird. Sollten Sie dennoch Streusalz verwenden, dann drohen Ihnen im schlimmsten Fall eine Geldbuße, die mitunter auch auf Ihren Vermieter übertragen werden könnte, sollte dieser verantwortlich für die Beschaffung gewesen sein. Verwenden Sie lieber Granulat oder Sand.

Das ist wesentlich umweltverträglicher und schont im Übrigen auch die Pfoten der Hunde, für die sonst ein Spaziergang auf den durch Salz gestreuten Wegen ein Spießrutenlauf ist.

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